homemailimpressum

Wahlstation "Rechtsinformatik"

"Eine Informationsgesellschaft ohne eGovernment ist nicht denkbar. Beides gehört zusammen."

Mit der Digitalisierung der Gesellschaft werden auch die Anforderungen an Juristen auf Bereiche ausgedehnt, die bislang nicht zum klassischen Ausbildungsprogramm gehören. Neben rechtlichen Kenntnissen im Multimediabereich werden zunehmend auch technische Fähigkeiten gebraucht. Nicht mehr nur im Bereich der privaten Wirtschaft hat derjenige einen Wettbewerbsvorteil, der den neuen Anforderungen gewachsen ist.
Die Ausbildung am Institut für Rechtsinformatik soll dazu beitragen, die angehenden Juristen auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Nähere Informationen zu Ausbildungsziel und Ausbildungsmethode können dem detaillierten Ausbildungsplan (ausbildungsplan Version 1.0 Stand 16.03.2005) entnommen werden.

Diese Möglichkeit hat nicht nur das Interesse saarländischer Referendare geweckt. Auch über die Grenzen des Saarlandes hinaus wird davon Gebrauch gemacht. Angesichts der fachbereichsübergreifenden Bedeutung der Rechtsinformatik, haben nunmehr auch zuständige Stellen anderer Bundesländer das Institut für Rechtsinformatik als Ausbildungsstelle zum Beispiel im Rahmen des Schwerpunktbereichs „Verwaltung“ anerkannt.

Im Jahre 2004 wurden bundesrechtliche Rahmenvorgaben im Saarland umgesetzt und die saarländische Juristenausbildung umfangreich reformiert. Ziel dabei ist eine stärkere Anpassung der Ausbildung an die späteren beruflichen Anforderungen. Da die Mehrzahl der Absolventen die anwaltliche Tätigkeit wählt, soll auch die Ausbildung stärker am Anwaltsberuf ausgerichtet werden.

Die reformierte Referendarausbildung startete mit dem Einstellungstermin Februar 2004.

Reformierte Referendarausbildung – Einstellungstermin ab Februar 2004:

Durch die Reform der Juristenausbildung ist § 32a JAO a.F. und damit die Möglichkeit der Schwerpunktsetzung ersatzlos gestrichen worden. Nach § 36 Abs. 2 n.F. gliedert sich die mündliche Prüfung nicht mehr in vier (Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht und Schwerpunktbereich) sondern lediglich in drei Prüfungsbereiche. Weggefallen ist die Prüfung im Schwerpunktbereich.

Dennoch besteht nach § 25 Abs. 3 letzter Spiegelstrich die Möglichkeit, die Ausbildung in der Wahlstation am Institut für Rechtsinformatik zu absolvieren.

Gerade die Orientierung der Juristenausbildung an der anwaltlichen Tätigkeit verdeutlicht die Notwendigkeit, sich die technischen und rechtlichen Grundlagen des elektronischen Rechtsverkehrs und des eGovernment anzueignen.

Referendarausbildung vor der Reform 2004 – Einstellungstermine bis November 2003:

Im Jahre 2001 wurde nach § 32 a Absatz 2 der Juristenausbildungsordnung des Saarlandes (JAO) a.F. folgende Nummer 6 eingefügt:

"6. Schwerpunktbereich 6 (Rechtsinformatik): das Internetrecht unter besonderer Berücksichtigung des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des E-Commerce, das juristische Informationsmanagement, die neuen Medien- und Kommunikationsformen im Zivil- und Zivilprozessrecht sowie das dazugehörige internationale Recht und Europarecht." (Amtsblatt des Saarlandes 2001, S. 1307 f. (1308))

Im gewählten Schwerpunktbereich ist auch eine praktische Ausbildung vorgesehen. Gemäß § 25 JAO erfolgt ein Teil der Ausbildung im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes bei einer Wahlstation in einem vom Referendar zu wählenden Schwerpunktbereich.

Damit können Referendare seit Juni 2001 ihre Wahlstation im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes auch im Schwerpunktbereich "Rechtsinformatik" und damit am Institut für Rechtsinformatik als geeigneter Ausbildungsstelle ableisten.